Stadionverbote

Die Sicherheit und Ordnung bei den Spielen der NRW-Liga zu gewährleisten und hierbei zukünftig Ausschreitungen unfriedlicher Personen zu verhindern beziehungsweise zu reduzieren sowie den ordnungsgemäßen Spielbetrieb zu gewährleisten, ist Aufgabe aller im Zusammenhang mit den Fußball tätigen Verantwortungsträger. Dazu gehört auch die Festsetzung von Stadionverboten gegen Personen, die im Zusammenhang mit Fußballspielen sicherheitsbeeinträchtigend aufgefallen sind. Der Durchsetzung dieser Stadionverbote soll NRW-Liga-weit mittels der gegenseitigen Anerkennung (Übernahme) durch die Vereine der NRW-Liga für ihre bereits bestehenden und künftig noch auszusprechenden Stadionverbote erfolgen.

 

Die Vereine/Kapitalgesellschaften der NRW-Liga und der Westdeutsche Fußball- und Leichtathletikverband (WFLV) sind sich der besonderen Problematik im Umgang mit Stadionverboten und bei ihrer Festsetzung und Verwaltung bewusst und erkennen daher die für alle verbindlich geltenden Richtlinien zur einheitlichen Festsetzung und Verwaltung von Stadionverboten in der NRW-Liga an. Dabei sind die Bestimmungen für Vereine für die Kapitalgesellschaften entsprechend anwendbar.

 

 Auf den folgenden Seiten sind die Erklärungen aller Vereine zur Einsichtnahme durch Jedermann veröffentlicht.